RP, 06.01.2026, Rheinberg
An der Organisation des Lichterfests wirkte Rüdiger Eichholtz auch diesmal wieder mit. Foto: Fischer, Armin (arfi)
Stadt sucht nach Lösung für den „Kümmerer“
Kulturbeauftragter in Rheinberg
Rheinberg · Dass Rüdiger Eichholtz weiter als Kulturbeauftragter für die Stadt Rheinberg tätig bleiben soll, ist unstrittig. Schwierig ist die Frage, wie das Beschäftigungsverhältnis aussehen könnte. Denn Honorarverträge können erst nach Genehmigung des Haushalts geschlossen werden.
Von Uwe Plien
So viel vorweg: Die Arbeit, die Rüdiger Eichholtz seit nunmehr zweieinhalb Jahren als Kulturbeauftragter für die Stadt Rheinberg leistet, wird sehr geschätzt und respektiert. Wenn er der Politik seinen Jahresbericht vorlegt, bekommt er stets viel Lob dafür. Eichholtz besetzt eine Schnittstelle zwischen der Stadtverwaltung, dem Einzelhandel, der Gastronomie und den Kulturschaffenden in der Stadt. Die Position eines solchen „Kümmerers“, manche sagen auch City-Manager dazu, der zur Belebung der Innenstadt beitragen soll, wurde lange gefordert. Ganz früher von der Mittelstandsvereinigung in der CDU mit Hermann Goebel und Ulrich May, später dann von der FDP. Meist scheiterte es am Geld – die Schaffung einer solchen Stelle saß bei stets angespannter Haushaltslage einfach nicht drin.
Mit Eichholtz fand man einen Kompromiss. Er hat die gewünschten Kontakte und das Vermittlungsgeschick und übernahm den Job auf Honorarbasis. Dank seiner Vernetzung sowie seiner Expertise in der Beschaffung von Fördermitteln konnten zahlreiche kulturelle Projekte erfolgreich umgesetzt werden.
INFO
Alles hängt von der finanziellen Lage ab
Kassenlage Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, müsste die Stelle von Rüdiger Eichholtz im Stellenplan abgebildet werden. Nur dann könnte mit ihm ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis eingegangen werden. In diesem Falle müssten seine Aufgaben, seine Arbeitszeiten und seine Eingruppierung definiert werden. Eine Erweiterung des Stellenplanes könnte erst im Zuge der Haushaltsplanberatungen für 2026 und die nachfolgenden Jahre erfolgen. Angesichts der desaströsen Kassenlage sei die unbefristete Erweiterung des Stellenplans für die Erfüllung freiwilliger Ausgaben aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht zu verantworten. Auch die Möglichkeit, einen Honorarvertrag für 2026 für diese Aufgaben mit ihm abzuschließen, sei bei den Haushaltsplanberatungen genauestens zu prüfen.
Der Haken an der Sache: Die Stadt beschäftigt ihn immer nur befristet und dann wird neu entschieden, ob das Arbeitsverhältnis verlängert wird. Denn grundsätzlich gilt, dass Honorarverträge erst geschlossen werden können, wenn der Haushalt genehmigt ist. Sollte die Beschäftigung von Eichholtz auf Basis von Honorarverträgen fortgeführt werden, werde sich seine Tätigkeit immer auf die Monate eines Jahres beschränken, in denen ein genehmigter Haushalt vorliegt. Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, müsste die Stelle im Stellenplan abgebildet werden.

Wird als Kulturbeauftragter geschätzt: Rüdiger Eichholtz. Foto: Armin Fischer
Die FDP kam nun mit einem Antrag um die Ecke. Zielrichtung: Mit Rüdiger Eichholz sollte für die Kulturarbeit ein fester Vertrag abgeschlossen werden, der eine reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten vorsieht. Damit sollte die bisher jährlich notwendige Einzelbewilligung der Haushaltsmittel für seine Tätigkeit entfallen. Denn dieses Prozedere ist aus Sicht der FDP weder zeitgemäß noch effizient. Ein fester Vertrag schaffe für beide Seiten eine verlässliche Grundlage. „Er bietet Planungssicherheit, reduziert den Verwaltungsaufwand und erleichtert die langfristige Organisation und Umsetzung kultureller Projekte“, argumentieren die Liberalen. „Besonders im Hinblick auf die geplante Fertigstellung des Alten Rathauses und den dort erwarteten personellen Mehrbedarf erscheint eine dauerhafte Lösung dringend geboten.“
Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur lehnte den FDP-Antrag ab, denkt aber in eine ähnliche Richtung. Das Gremium fasste einen anderen Beschluss einstimmig: Demnach soll die Verwaltung im Zuge der Haushaltsberatungen drei Lösungsoptionen zum FDP-Antrag prüfen. Erstens: die Aufnahme von Verpflichtungsermächtigungen für 2027 und 2028 im Haushaltsplanentwurf, um zukünftig eine durchgängige Beauftragung des Kulturbeauftragten zu ermöglichen. Zweitens: der Abschluss eines mehrjährigen Rahmenvertrages mit dreimonatiger Kündigungsfrist und aufschiebender Bedingung der Haushaltsgenehmigung. Drittens: eine Konstruktion über den Verein Kulturprojekte Niederrhein, dessen 1. Vorsitzender Rüdiger Eichholtz ist. Das könnte dann so aussehen: Von Januar bis Mai wird Eichholtz über den Verein beauftragt, eine rückwirkende Erstattung durch die Stadt würde dann über einen erhöhten Vereinszuschuss ab dem Zeitpunkt der Haushaltsgenehmigung erfolgen. Die Ergebnisse sollen in der nächsten Ausschusssitzung vorgelegt werden.
(up)




